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Tips
und Tricks: Was tun gegen Nazis?!
Um
auf den Naziaufmarsch erfolgreich zu verhindern, müsst
ihr euch richtig vorbereiten. Man kann im Vorfeld zum 1.
Mai schon viel lustiges unternehmen. Münchner Antifas
haben Ideen gesammelt wie ihr den Nazis die Suppe versalzen
könnt. Diese wollen wir euch nicht vorenthalten:
11
Ideen gegen das Wegschauen
Desweiteren
müsst ihr am Tag des Geschehens gut vorbereitet sein,
um effektiv handeln zu können und nicht am Ende selbst
Probleme z.B. mit der Polizei zu bekommen.
Was
tun wenn's brennt? Demo 1x1, Rechtshilfe bei Festnahmen,
Vorladungen und Hausdurchsuchungen
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11 Ideen
gegen das Wegschauen
#1: Sophie Scholl - Der Film
Zur Zeit zeigen viele Kinos den Film "Sophie
Scholl". Danach könnte mensch gut Aufrufe gegen
die Nazidemo an die BresucherInnen verteilen, Plakate im
Kino und Umgebung aufhängen oder bei den KinobetreiberInnen
Aufrufe und Plakate hinterlegen und bitten, diese weiterzugeben.
Folgende Kinos zeigen "Sophie Scholl"
(Stand Mitte März)
- Bruchsal CINEPLEX Tel.: 0621 127777
- Heidelberg GLORIA Tel.: 06221 25319
- Neustadt ROXY KINOS Tel.: 06321 2659
- Mannheim CINEPLEX Tel.: 0621 127777
- Mannheim ATLANTIS Tel.: 0621 21200
- Viernheim KINOPOLIS Tel.: 06204 987986
- Frankenthal LUX KINO WELT Tel.: 06233 27110
- Sinsheim CITYDOME Tel.: 07261 6569555
- Speyer THEATERHAUS Tel.: 06232 315858
- uvm.
#2: Stammkneipe um die Ecke, etc.
Bringt Aufrufe und Plakate in eure Stammkneipen.
Fragt den Friseur um die Ecke, ob er nicht ein Plakat ins
Schaufenster hängt. Bittet den Gemüsehändler,
zum Obst seinen KundInnen einen Aufruf mitzugeben.
#3: Schulen
Jetzt ist noch Zeit, eure Mitschülerinnen
und Mitschüler anzusprechen. Bittet eure LehrerInnen,
etwas zu den Naziumtrieben zu sagen. Malt im Kunstunterricht
Transparente, verabredet euch für den 1. Mai und kommt
zahlreich!
#4: Transparente für die Naziroute
Wohnt ihr an der Naziroute? Hängt
ein Transparent raus, daß den Nazis klar zeigt, dass
sie nicht willkommen sind. Sprecht eure NachbarInnen an.
Ihr wohnt nicht an der Naziroute? Malt
Transparente und gebt sie Leuten, die an der Route wohnen.
Wir vermitteln auch gerne. Meldet euch,
wenn ihr Transparente habt oder braucht.
#5: Anfahrt
Lasst euch was einfallen, um schon vor
der Demo den Nazis klar zu machen, dass sie unerwünscht
sind.
#6: Virtuelles
Ihr hängt viel in Internetforen ab?
Chattet gerne? Nehmt einen Link zu www.akantifa-mannheim.de
in eure Signatur auf, schreibt ein paar Zeilen in Gästebücher,
verlinkt unsere Seite.
#7: Veröffentlichen
Nach der Nazidemo ist vor der Nazidemo.
Auch wenn die Nazis am 1. Mai ein Desaster erleben werden,
gibt es sie jedoch auch weiterhin. Mehr Texte, mehr Informationen,
mehr Artikel gegen die rechte Gefahr. In SchülerInnenzeitung
(übrigens: die Zensur von SchülerInnenzeitungen
ist verboten worden), in Internetforen, in Magazinen usw.
#8: Join your local Antifa - Build your local Antifa
Ob "AK gegen Rechts" oder "Antifa
Skateboard Rockers": Es gibt viele Möglichkeiten,
sich den Nazis organisiert entgegenzustellen.
#9: Sichtbar werden
Aufnäher, Buttons, Klamotten, Transparente,
Aufkleber. Nazis sind auch in der Stadt unterwegs, und je
öfter sie sehen, dass sie nicht erwünscht sind,
umso unwohler werden sie sich fühlen.
Übrigens: All diese Sachen sind leicht
herstellbar. T-shirt Farbe besorgen, eine Schablone schneiden,
alte Pullis oder Hemden bei FreundInnen einsammeln, fertig.
Buttonmaschinen gibt es auch in diversen Orten zum Ausleihen.
Alle Macht der Phantasie.
#9: Solifeste
Organisiert Solifeste gegen Rechts. Wir
veröffentlichen auch gerne Termine hier.
#10: noch mehr Ideen?
Her damit....!
#11: nicht wegschauen!
Und wie immer gilt: Eingreifen statt Wegschauen!
Wenn Nazis wieder Menschen durch die Stadt jagen, wenn Polizisten
rassistische Ausweiskontrollen durchführen, wenn Menschen
angepöbelt werden, wenn Kontrolleure Menschen ohne
Geld für eine Fahrkarte wieder etwas "härter"
anfassen. Zivilcourage statt Denunziantentum!
Was tun,
wenn es brennt?
Mit
Festnahmen bei Demonstrationen und anderen Aktionen, mit
Beschlagnahme von Flugblättern, Zeitungen usw., mit
Hausdurchsuchungen, Strafbefehlen und Prozessen muss heute
jede/r rechnen, der/die aktiv politisch tätig ist,
gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpft, egal
ob als AntifaschistIn, AKW-GegnerIn, AntimilitaristIn, KommunistIn
oder AnarchistIn.
Mit
immer neuen Gesetzen wird selbst das Wenige, was der kapitalistische
Staat an Meinungsfreiheit, Organisationsfreiheit und Demonstrationsrecht
gewährt, ständig eingeschränkt.
Die
staatliche Repression nimmt noch lange nicht deswegen ab,
weil die Linke immer schwächer wird – im Gegenteil,
weil die staatlichen Stellen mit wenig organisierter Gegenwehr
rechnen (müssen), können sie sich Kriminalisierungsversuche
erlauben, die in Zeiten starker Massenbewegungen nicht durchsetzbar
wären. Ihre Einschüchterungsversuche und Kriminalisierungsstrategien
verfangen grundsätzlich nur in dem Maße, wie
es uns nicht gelingt, unsere Vereinzelung aufzuheben und
uns gemeinschaftlich zu organisieren.
Eine
gute Voraussetzung, um die erste Grundregel im "Ernstfall"
wirklich beherzigen zu können, ist Vertrauen. Nicht
in die göttliche Allmacht, des Schicksals Weg oder
die Unzertrennlichkeit von Ying und Yang, sondern Vertrauen
auf Genossinnen und Genossen, die sich um einen kümmern,
wenn mensch in der Scheisse sitzt – und die bei Polizei
und Staatsanwaltschaft genauso die Schnauze halten wie du!
Demo-Einmaleins
Klar,
es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer
Demo. Oft sagen wir uns, dass bei der Demo sowieso nix passiert
und haben auch oft recht damit. Dennoch sollten einige Grundregeln
auch auf einer "Spaziergangs-"Demo beherzigt werden,
weil auch solche schon Objekt polizeilicher Aktionen geworden
sind.
Auf dem Weg zur Demo
Gehe nach Möglichkeit nie alleineauf eine Demo oder
zu einer anderen Aktion. Es ist nicht nur lustiger mit Menschen
unterwegs zu sein, die Du kennst und denen Du vertraust,
sondern auch sicherer. Profimäßig ist es, zusammen
hinzugehen und zusammen den Ort des Geschehens wieder zu
verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der Gruppe vorher das
Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen. Dabei
sollte Raum für Ängste und Unsicherheiten einzelner
sein. Während der Demo sollte die Gruppe möglichst
zusammen bleiben.
Achte
auf angemessene Kleidung inkl. Schuhe, in denen Du bequem
und ggf. schnell laufen kannst. Steck einen Stift und ein
Stück Papier ein um wichtige Details zu notieren (siehe
unten: Das Gedächtnisprotokoll). Nimm eine Telefonkarte
und ein paar Groschen mit, die Polizei ist zwar nach einer
Festnahme verpflichtet, Dir auch dann 2 Telefonate zu gewähren,
wenn Du kein Geld dabei hast, aber sicher ist sicher. Nimm
Medikamente, die Du regelmäßig einnehmen musst,
in ausreichender Menge mit. Besser Brille als Kontaktlinsen.
Lass persönliche Aufzeichnungen, besonders Adressbücher
zu Hause. Überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles
andere kann im Falle einer Festnahme der Polizei nützen.
Drogen jeglicher Art sollten weder vorher konsumiert, noch
auf die Demo mitgenommen werden; schliesslich musst Du einen
klaren Kopf bewahren und jederzeit in der Lage sein können,
Entscheidungen zu treffen. Einen Fotoapperat brauchst Du
auch nicht, Deine Fotos helfen im Falle einer Festnahme
nur der Gegenseite!
Der Ermittlungsausschuss
Meist gibt es einen EA (Ermittlungsausschuss) dessen Telefonnummer
durchgesagt oder per Handzettel verbreitet wird. Der EA
kümmert sich vor allem um Festgenommene, besorgt für
sie Anwält- Innen. Wenn jemand festgenommen wurde,
sollte sie/er sich beim EA melden. Wenn Du ZeugIn einer
Festnahme wirst, versuch den Namen der/des Festgenommenen
zu erfahren. Melde die Festnahme dem EA, damit ihr/ihm geholfen
werden kann. Menschen, die nach einer Festnahme wieder freigelassen
werden, sollten sich sofort beim EA zurückmelden und
ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So ein Gedächtnisprotokoll
kann sehr nützlich sein, wenn nach einigen Monaten
noch ein Verfahren eröffnet wird. (Auch die Polizei
hält alles in ihren Unterlagen fest!) Auch ZeugInnen
von Übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll
anfertigen. Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll
auf jeden Fall: Ort, Zeit und Art (Festnahme, Prügelorgie,
Wegtragen) des Übergriffs, Namen der/des Betroffenen,
Zeug- Innen sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen der
Schläger (Oberlippenbart reicht nicht!). Dieses Gedächtnisprotokoll
ist nur für den EA bestimmt, so es einen gibt, andernfalls
erstmal sicher aufbewahren.
Bei Übergriffen
Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben
und auch andere dazu auffordern. Spätestens jetzt heisst
es, schnell Ketten zu bilden und wenn’s gar nicht
anders geht, sich langsam und geschlossen zurückzuziehen.
Oftmals können Übergriffe der Freunde und Helfer
allein durch das geordnete Kettenbilden und Stehenbleiben
abgewehrt, das Spalten der Demo, Festnahmen und das Liegenbleiben
von Verletzten verhindert werden.
Bei Verletzungen
Kümmere Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport
gegenüber Greiftrupps abzusichern. Wende Dich an die
Demo- Sanis, soweit vorhanden, oder organisiere mit FreundInnen
selbst den Abtransport oder die Versorgung der Verletzten.
Wenn Ihr ein Krankenhaus aufsuchen müsst, dann möglichst
eins, das nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht
wird. Wichtig ist, auch dort keine Angabenzum Geschehen
zu machen – oft schon haben Krankenhäuser mit
der Polizei zusammengearbeitet und Daten weitergegeben.
Deine Personalien musst Du, allein schon wegen der Krankenversicherung,
korrekt angeben – aber darüberhinaus nix oder
"Unfall im Haus" o.ä.
Bei Festnahmen
Mache auf Dich aufmerksam ( "Scheisse" brüllen
kann jedeR am lautesten!), rufe Deinen Namen, ggf. den Ort,
aus dem Du kommst, damit Deine Festnahme dem EA mitgeteilt
werden kann. Wenn Du merkst, dass kein Entkommen mehr möglich
ist, versuche möglichst bald die Ruhe wiederzugewinnen
und vor allem: ab diesem Moment sagst Du keinen Ton mehr!Nach
der Freilassung sofort beim EA melden. Wieder zuhause angekommen,
schreib Dir so genau wie nur möglich die Umstände
Deiner Festnahme auf und alles, an das Du Dich sonst in
diesem Zusammenhang erinnern kannst, insbesondere mögliche
ZeugInnen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf zum EA, zu einer
eventuellen Prozeßgruppe, einer Bunten Hilfe oder
zur Roten Hilfe.
Beim Abtransport
Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren
sprich ggf. mit den anderen Festgenommenen über Eure
Rechte, aber mit keinem Wort über das, was Ihr oder
Du gemacht habt/hast. Das wäre nun wirklich nicht das
erste mal, dass da ein Spitzel unter Euch ist, auch wenn
Du ein gutes Gefühl zu allen hast. Achte auf andere
und zeige Dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation
noch schlechter klar kommen als Du, das beruhigt auch Dich.
Redet darüber, dass es Sinn macht, ab sofort konsequent
die Schnauze zu halten. Tausche mit Deinen Mitgefangenen
Namen und Adressen aus, damit der/die zuerst Freigelassene
den EA informieren kann.
Auf der Wache
Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet,
Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschliesslich:
- Name, Vorname, ggf. Geburtsname
- (Melde-)Adresse
- allgem. Berufsbezeichnung (z.B. "Student", "Angestellte"
o.ä.)
- Geburtsdatum und Ort
- Familienstand (z.B. "ledig"), Staatsangehörigkeit
(auch diese Angaben kannst Du natürlich verweigern,
nur lieferst Du ihnen damit einen billigen Vorwand, Dich
zu fotografieren, Dir Fingerabdrücke abzunehmen und
Dich bis zu 12 Stunden festzuhalten – was sie aber,
wenn sie wollen, ohnehin machen können. Ansonsten ist
die Verweigerung der Personalien nur eine Ordnungswidrigkeit
und kostet Dich ein paar Hunderter Bußgeld)
Und
das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr!
Nichts über Eltern, Schule, Firma, Wetter…; einfach:
Nach der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefongespräche
zu führen. Nerv die PolizistInnen so lange, bis sie
Dich telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Bei Verletzungen
einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Nach
der Freilassung weiteren Arzt aufsuchen und ein zweites
Attest anfertigen lassen. Bei beschädigten Sachen schriftliche
Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung
(Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren
lassen. Selbst aber nichts unterschreiben!
Im Verhör
Auf der Wache Lass Dich nicht einwickeln. Lass Dich weder
von Brutalos einschüchtern, noch von verständnisvollen
Onkel-Typen weichlabern. Glaube nicht, die Beamten austricksen
zu können. Jede Situation ist günstiger, um sich
was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der
Wache sitzt, und alles – wirklich alles – ist
auch nach Absprache mit GenossInnen und AnwältIn noch
möglich, auch wenn Dir die PolizistInnen erzählen,
dass es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen
zu machen: das ist gelogen! Auch keine "harmlosen"
Plaudereien, "ausserhalb" des Verhörs, z.B.
beim Warten auf dem Flur o.ä., keine "politischen
Diskussionen" mit den Wachteln: Jedes Wort
nach Deiner Festnahme ist eine Aussage!
Auch
wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen
Du garnix zu tun hast, möglicherweise auch Sachen,
die Du nie tun würdest – halte bitte trotzdem
die Klappe. Was Dich entlastet, kann jemanden anderen belasten,
hat von zwei Verdächtigen einer ein Alibi, bleibt einer
übrig. Auch Informationen darüber, was Du nicht
getan hast, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen
Dich und andere zu konstruieren. Es ist jedoch nicht nur
ein Gebot der Solidarität gegenüber anderen und
der Vernunft im Hinblick auf ein mögliches eigenes
künftiges Strafverfahren, sondern darüberhinaus
auch schlichtweg am einfachsten, am (relativ) "bequemsten",
am (relativ) "schmerzlosesten" für Dich in
dieser Situation, total und umfassend garnix zu sagen und
von vorneherein den VernehmerInnen klar zu machen, dass
Du umfassend die Aussage verweigerst. Nach den Fragen zur
Person kommen oft erstmal ganz "unverfängliche"
Fragen: "Wie lange wohnen Sie denn schon in…";
"Sind Sie mit dem Auto hergekommen?"; "Im
wievielten Semester sind Sie?"... Und wenn sie merken,
dass Du darauf, vielleicht auch widerwillig, noch eingehst
und antwortest, werden sie ihre Chance wittern und gnadenlos
weiterbohren, wenn Du auf andere Fragen nicht mehr antworten
willst: "Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen, ob
Sie mit xy zusammenwohnen?"; "Warum wollen Sie
mir denn das nicht sagen?"; "Das lässt sich
doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält
doch jetzt nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen"
usw, usw… Sie werden keine Ruhe geben, solange Du
überhaupt auch nur auf das Gespräch eingehst.
Völlig
anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du unmissverständlich
klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie möglich,
daß es jeder Schimanski kapiert, dass Du die Aussage
verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig
wie eine kaputte Schallplatte: "Ich verweigere die
Aussage!". "Regnet es draussen?" –
"Ich verweigere die Aussage!"; "Wollen Sie
eine Zigarette/einen Kaffee?" – "Ich verweigere
die Aussage!"; "Wollen Sie vielleicht mit jemandem
anders sprechen?" – "Ich verweigere die
Aussage!"... Keine Angst, niemand hält Dich für
blöde, auch wenn Dein Gegenüber so tun wird. Er/sie
wird im Gegenteil sehr schnell kapieren, dass es Dir ernst
ist und Du nicht zu übertölpeln bist, dass Du
genau weisst, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das
heisst für Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der
Verhörmühle und im besten Fall, daß Du nach
hause gehen kannst.
Freilassen müssen sie Dich
bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung:
nachdem Du Deine Personalien angegeben hast und wenn Du
einen Ausweis dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen,
ob Deine Angaben auch stimmen, können sie Dich jedoch
bis zu 12 Stunden festhalten.
bei Festnahmen als Tatverdächtiger:
spätestens um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden
Tages (also maximal 48 Stunden), es sei denn, sie führen
Dich einem Richter vor und dieser verhängt entweder
Untersuchungshaft (nur bei schweren Straftaten und Flucht-
oder Verdunklungsgefahr - bis zu 6 Monaten, aber auch länger)
oder ordnet ein "Schnellverfahren" an (dazu mehr
weiter unten, dann maximal eine Woche).
bei Vorbeugehaft ("Unterbindungsgewahrsam"):
wenn nach Auffassung der Polizei die Gefahr besteht, Du
könntest Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen:
bis zum Ende der Aktion, zu der Du wolltest (Demo, Widerstandstage,...),
maximal je nach Bundesland zwischen 24 Stunden (so zur Zeit
in Berlin) und 2 Wochen (Bayern, Sachsen…). Da die
Polizeigesetze, in denen das festgelegt ist, ständig
verschärft werden, solltest Du Dich vor einer Aktion
in einem anderen Bundesland immer kundig machen, um keine
Überraschungen zu erleben.
Hausdurchsuchungen
Nicht ungewöhnlich sind im Zusammenhang mit grösseren
Aktionen oder nach Festnahmen oder im Rahmen offensiver
staatlicher Razzien Hausdurchsuchungen. Auf die eigentlich
notwendige richterliche Durchsuchungsanordnung wird oft
wegen behaupteter "Gefahr im Verzug" verzichtet.
Hausdurchsuchungen
gehören zu den gemeinsten Übergriffen des Staatsapperats:
neben dem vordergründigen Ziel, etwas zu finden, mit
dem sie Dir was anhängen können, ist das Eindringen
in Deine Wohnung auch immer ein Versuch, Dich zu demütigen,
zu demoralisieren und "Allmacht" über Dich
zu demonstrieren. Dem kannst Du am besten widerstehen, wenn
Du einen ruhigen Kopf bewahrst! Wenn sie Dich morgens geweckt
haben, werde erstmal richtig wach, setz Dir einen Kaffee
auf, geh erstmal aufs Klo...
Wenn
sie erst einmal in Deiner Wohnung stehen, kannst Du die
Durchsuchung nicht mehr verhindern. Aber Du kannst einiges
tun, damit sie nicht zur Katastrophe wird:
Das
Wichtigste: Keine Aussage, kein Wort von Dir, z.B. zu dem
Vorwurf, aufgrund dessen die Durchsuchung stattfindet. Du
solltest ja ohnehin nie mehrere Exemplare von "brisanten"
Flugblättern im Haus haben (Dir könnte "Verbreitung"
vorgeworfen werden), vor Demos oder grösseren Ereignissen,
z.B. Revolutionen, räumst Du Deine Bude ohnehin gründlich
auf (auch das Piece und die Quittung vom letzten Versicherungsbetrug!)
– falls sie trotzdem was "belastendes" bei
Dir finden: kein Wort von Dir dazu! Auch nicht: "Das
gehört mir nicht" o.ä., einfach garnix!
Versuche
ZeugInnen herbeizuholen, rufe FreundInnen an und lass den
Hörer daneben liegen, damit der/die Angerufene so ungefähr
mitbekommt, was abgeht. Wenn möglich, informiere Deine
RechtsanwältIn. Lass Dir die Durchsuchungsanordnung
zeigen, verlange eine Kopie; bei "Gefahr im Verzug"
lass Dir zumindest den Grund der Durchsuchung genau sagen
und die Sachen, nach denen gesucht wird und schreib Dir
das auf. Schreib Dir Namen und Dienstnummern der Beamten
auf. Verlange, dass Deine Beschwerde (ohne inhaltliche Begründung!)
zu Protokoll genommen wird. Du hast das Recht, bei jedem
einzelnen durchsuchten Raum dabeizusein, verlange deshalb,
dass ein Raum nach dem anderen durchsucht wird. Wird etwas
mitgenommen, Beschlagnahmeverzeichnis verlangen, aber nicht
unterschreiben! Wenn nichts beschlagnahmt wurde, lass Dir
das bescheinigen.
Wenn
sie wieder weg sind, detailliertes Gedächtnisprotokoll
anfertigen, EA, Prozessgruppe, Bunte Hilfe oder Rote Hilfe
und die AnwältIn informieren. Dann lade Dir Deine beste
Freundin, Deinen besten Freund ein, denn nach einer solchen
Sache bist Du mit den Nerven erstmal fertig und hast jedes
Recht, Dich auszuquatschen, auszuheulen und/oder verwöhnt
zu werden!
Vorladungen
Wochen oder Monate nachdem Du Dich an einer Aktion/Demo
beteiligt hast, bekommst Du Post von den Bullen oder der
Staatsanwaltschaft, manchmal rufen sie auch an.
Egal,
ob Du ZeugIn oder BeschuldigteR in ihrem Spielchen sein
sollst, spätestens jetzt ist es Zeit, Dich an EA oder
Rote Hilfe zu wenden und eine AnwältIn zu suchen. In
den meisten Fällen ist jetzt der Zeitpunkt, die Sache
öffentlich zu machen, politischen Protest zu organisieren
und Solidarität einzuwerben.
Auf
keinen Fall aber ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten
oder plötzlich einem Anwalt mehr zu trauen als den
eigenen politischen Überzeugungen und auf irgendwelchen
"Handel" mit der Staatsgewalt zu spekulieren o.ä.!
Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren – Widerstand organisieren!
Bisher war der Repressionsapparat noch immer eher bereit,
seine Verfolgung zurückzunehmen, wenn in einem Fall
grosser öffentlicher Druck aufgebaut werden konnte,
als wenn die Verfolgten sich einschüchtern liessen!
Aussageverweigerung als BeschuldigteR/AngeklagteR
Als BeschuldigteR (so heisst das im Ermittlungsverfahren)
oder AngeklagteR (im Strafprozess) hast Du jedes Recht,
die Aussage zu verweigern, in jeder Phase des Verfahrens.
Das solltest Du zu Beginn der Verfolgung auf jeden Fall
tun, nie ein Wort "zur Sache" nach Festnahme,
Hausdurchsuchung, beim Verhör! Wirst Du von der Polizei
vorgeladen, musst Du nichtmal hingehen, zur Staatsanwaltschaft
und zum Ermittlungsrichter (und natürlich ggf. zu Deinem
eigenen Prozesstermin) musst Du erscheinen, aber nichts
sagen. Ob Du später in Prozess eine Erklärung,
"politisch" oder "zur Sache", abgeben
willst, kannst Du später immer noch in Ruhe mit Genoss-
Innen, Roter Hilfe und RechtsanwältIn besprechen.
Aussageverweigerung als ZeugIn
Als ZeugIn ebenfalls kein Wort zu Polizei oder Staatsanwaltschaft!
Auch hier gilt: zur Polizei nicht hingehen, zur Staatsanwaltschaft
und Richter musst Du hin, sonst können sie Dich festnehmen
und hinschleppen.
In
der ersten Phase des Verfahrens, unmittelbar nach der Aktion,
nach Festnahme, Durchsuchung, im Verhör, bevor Du Dich
mit Beschludigten, Prozessgruppe, Roter Hilfe, Anwälten
usw. besprechen konntest, ist jede Zeugenaussage nur falsch
und schädlich für Dich und für andere, da
solltest Du auf jeden Fall Deinen Mund halten, egal mit
was sie Dir drohen oder was sie Dir versprechen. Es gibt
in dieser Phase keine "Entlastungsaussagen" und
auch keine "harmlosen Aussagen"! Einfach kein
Wort, das ist das einfachste und auch der schnellste Weg,
aus der Mühle wieder raus zu kommen (vgl. oben "Im
Verhör").
Wirst
Du später als ZeugIn von der Staatsanwaltschaft oder
zum Gerichtsprozess geladen, solltest Du Dich genau mit
den anderen Beteiligten, vor allem den Angeklagten, beraten,
was welche Aussage von Dir bringen oder schaden kann. Weil
die Staatsschutzjustiz in politischen Prozessen immer mehr
veranstaltet, als die Überführung und Verurteilung
Einzelner, nämlich z.B. das Ausforschen von Widerstandszusammenhängen,
Entsolidarisierung durch Herausgreifen Einzelner, Spalten
durch Fordern von Unterwerfungsgesten usw. usw. –
darum ist sehr oft auch im Gerichtsprozess das einzige richtige
ZeugInnen-Verhalten: konsequente und umfassende Aussageverweigerung.
Als
ZeugIn besteht grundsätzlich, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht
(z.B. als Verwandter, hierzu zählen auch die/der Verlobte)
besteht, die Pflicht zur Aussage. Sie kann mit Ordnungsgeld
und Beugehaft durchgesetzt werden.
Der "§ 55"
Bei bestimmten Fragen hast Du das Recht diese nicht zu beantworten,
wenn Du Dich eventuell damit selbst belasten könntest,
sog. Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO). Einige
empfehlen dies als Mittel, nichts zu sagen und trotzdem
der Beugehaft zu entgehen. Da Du aber u.a. begründen
musst, warum die Antwort auf diese Frage Dich belasten würde,
sagst Du meist doch ähnlich viel aus, als würdest
Du die Frage selbst beantworten. Im Gegenteil lieferst Du
damit der Gegenseite meist weitere Informationen. Ausserdem
gibt es immer Fragen, bei denen eine Selbstbelastung völlig
undenkbar ist, die Du bei dieser "Taktik" also
beantworten müsstest und schon bist Du im Reden und
die Praxis zeigt, dass niemand mehr in dieser Situation
eine selbstbestimmte Grenze ziehen kann. Schliesslich lieferst
Du der Staatsschutzjustiz damit auch die von ihr geforderte
Unterwerfungsgeste und trägst ggf. zu einer Spaltung
innerhalb der Gruppe der ZeugInnen und Angeklagten bei,
denn eine gemeinsame Prozessstrategie ist dann meist nicht
mehr möglich.
Daher
warnen wir nachdrücklich vor dem Versuch, sich mit
der Methode "Aussageverweigerung wegen Selbstbelastung"
aus der Affaire ziehen zu wollen!
Beugehaft
Wer nicht als ZeugIn aussagt,
obwohl er/sie müsste (also weder Zeugnis- noch Aussageverweigerungsrecht
hat), kann mit dem Zwangsinstrument der Beugehaft belegt
werden. Damit sollen in erster Linie Aussagen erzwungen
werden, es wird aber auch gegen Widerspenstige, bei denen
die Ermittler genau wissen, dass sie auch nach Beugehaft
keine Aussagen bekommen werden, als Schikaneund reine Repressions-Maßnahme
genutzt. Es darf Beugehaft von insgesamt 6 Monaten angeordnet
werden, also auch mehrmals eine kürzere Dauer, die
zusammengerechnet maximal 6 Monate ergeben. Beugehaft wird
manchmal bereits von der Staatsanwaltschaft angedroht, aber
auch hier gilt: Ruhe bewahren: Nur der Richter darf Beugehaft
anordnen, nicht der Staatsanwalt! Vor einer eventuellen
Beugehaft steht also in der Regel die Möglichkeit,
sich darauf vorzubereiten, eine Kampagne zu planen, für
die Miete u.ä. zu sorgen, die Folgen für Arbeitsplatz,
Schule u.ä. zu minimieren usw. Wem droht, in diese
Situation zu kommen, der/die muß sofort Kontakt zur
Roten Hilfe aufnehmen.
Wir
lassen keineN, der/die in Beugehaft sitzt, alleine!
Schnellverfahren
Seit 1994 bzw. 1997 gibt es das sog. "beschleunigte
Verfahren" und die "Hauptverhandlungshaft"
– ausdrücklich eingeführt um "reisenden
Gewalttätern", also DemonstrantInnen, für
"kleinere Delikte" (Höchstrafe 1 Jahr) einen
kurzen Prozess zu machen. Du wirst festgenommen und gleich
dabehalten (maximal 1 Woche), bis einige Tage später
Dir der Prozess gemacht wird, mit eingeschränkten Verteidigungsrechten
und ohne die Möglichkeit für Dich, Dich angemessen
vorzubereiten.
Schon
daraus wird ganz klar: Am Schnellverfahren beteiligen wir
uns niemals aktiv! Keine Aussagen, keine Kooperation. Das
kann mensch nur "durchstehen", über sich
ergehen lassen wie einen Regenschauer, da gibt es auch keine
Verteidigung! Da von extremen Ausnahmen abgesehen, im Schnellverfahren
nur Bewährungs- oder Geldstrafen verhängt werden
können, kommst Du sofort nach dieser Karikatur einer
Gerichtsverhandlung wieder auf freien Fuß, kannst
durchatmen, überlegen, besprechen und wenn Du innerhalb
einer Woche Rechtsmittel einlegst, Dich in aller Ruhe auf
den "richtigen" Prozess vorbereiten.
In
Hauptverhandlungshaft solltest Du versuchen, Deine AnwältIn
zu erreichen, schon damit diese das Schnellverfahren abzuwenden
und Dich rauszuholen versuchen kann.
Auch
macht es natürlich Sinn, in einem Schnellverfahren
eine AnwältIn dabei zu haben, auch wenn eine sinnvolle
Verteidigung in diesem Prozess ganicht möglich ist.
Auf garkeinen Fall aber solltest Du, wenn keine AnwältIn
dabei ist, irgendwelche Prozessanträge o.ä. selber
stellen, auch wenn Du vom Gericht belehrt werden wirst,
dass Du das kannst! Vor allem keine "EntlastungszeugInnen"
benennen oder ähnliches: es hilft Dir nichts und Du
reitest sie rein, es haben schon ZeugInnen, die von unverteidigten
Angeklagten benannt wurden, erstens selber dasselbe Verfahren
bekommen und zweitens noch eins wegen "Meineid"
in dem Verfahren, in dem sie ZeugInnen waren! Also: Keine
Anträge stellen, keine ZeugInnen benennen!
Strafbefehl
Statt eines Prozesses kann Dir als Beschuldigter/m nach
einer Aktion auch ein sog. Strafbefehl ins Haus flattern.
Das ist quasi ein Urteil ohne Verhandlung, legst Du dagegen
innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein, bekommst Du einen
ganz normalen erstinstanzlichen Prozesstermin und der Strafbefehl
ist dann nur noch die Anklageschrift. Den Widerspruch brauchst
Du und solltest Du nicht begründen. Es gilt, wie nach
einer Vorladung: sofort Kontakt aufnehmen zu EA, Bunter
oder Roter Hilfe, ggf. Prozessgruppe oder anderen Beschuldigten
wegen derselben Aktion und zur RechtsanwältIn. Wichtig
ist nur, dass Du die Zweiwochenfrist einhältst, sonst
wird der Strafbefehl rechtskräftig! Solltest Du dies
wegen Abwesenheit von Deiner Wohnung einmal nicht können,
z.B. Urlaub, musst Du sofort nach Deiner Rückkehr Dich
beim Gericht melden und das mitteilen und nachweisen (sog.
"Wiedereinsetzung in den vorigen Stand").
Mögliche ausländerrechtliche Folgen politischer
Strafverfolgung
Schon während eines Ermittlungsverfahrens (also vor
der Verurteilung) kann die Ausländerbehörde versuchen,
Dich abzuschieben. Voraussetzung ist der Vorwurf einer "schweren"
Straftat, z.B. schweren Landfriedensbruchs. Dagegen kann
jedoch in den meisten Fällen erfolgreich durch die
Einschaltung einer AnwältIn vorgegangen werden. Für
Menschen ohne deutschen Pass ist die Hilfe durch UnterstützerInnen-Gruppen
und durch AnwältInnen noch viel wichtiger als ohnehin!
Am grössten ist die Gefahr, dass Du abgeschoben wirst,
nach der Verurteilung.
Den
relativ grössten Schutz gegen Abschiebung haben Flüchtlinge,
deren Asylantrag anerkannt ist oder die eine Duldung wegen
drohender Folter oder drohender Todesstrafe erhalten haben;
sie stehen unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention
und der Genfer Flüchtlingskonvention, wonach in solchen
Fällen eine Abschiebung verboten ist. Doch die politische
Zusammenarbeit, z.B. zwischen BRD und Türkischer Republik,
hat es auch in diesem Bereich schon zu praktischen und juristischen
Aufweichungen kommen lassen.
Am
meisten bedroht durch eine Abschiebung sind Menschen, die
sich illegal in der BRD aufhalten, z.B. Flüchtlinge,
deren Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist
und die auch keine Duldung erhalten haben. In solchen Fällen
sollte sofort nach einer Verhaftung durch die Polizei mit
anwaltlicher Hilfe ein (zweiter) Asylantrag gestellt werden,
dadurch kann die drohende Abschiebung zumindest verzögert
werden und es wird Zeit gewonnen, um weitere Schritte zu
überlegen.
Einerseits
droht bei politischer Aktivität zunehmend die strafrechtliche
Verurteilung, andererseits können dadurch auch neue
Asylgründe entstehen. So kann ein sog. Asylfolgeantrag
damit begründet werden, dass Du in einem Strafverfahren
als Aktivist gegen den Staat, dessen Staatsangehörigkeit
Du hast, angeklagt wirst.
(der letzte Abschnitt ist gekürzt entnommen: Rechtsinfogruppe
Tübingen)
Rote
Hilfe e.V.
Bundesvorstand
Postfach 3255
37022 Göttingen
Habt
ihr Fragen? Wir sind für euch erreichbar:
Tel:
0551-7708008
Fax: 0551-7708009
e-mail:bundesvorstand@rote-hilfe.de Solidarität ist
eine Waffe! |