Aufruf
zur Demo gegen Berufsverbote
am 27.01.2006 in Mannheim
Treffpunkt 13 Uhr Paradeplatz
Zu
Beginn des Jahres 2007 wird der Verwaltungsgerichtshof
in Mannheim in einer Berufungsverhandlung über
das mittlerweile seit drei Jahren andauernde Berufsverbot
gegen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy
entscheiden. Seit Anfang des Jahres 2004 wird dem
Pädagogen aus politischen Gründen die Einstellung
in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg
verweigert. Im September 2005 hat sich Hessen dieser
Maßnahme angeschlossen und Michael eine bereits
zugesagte Stelle verweigert.
Seit inzwischen mehr als 14 Jahren wird Michael vom
Verfassungsschutz überwacht. Für das Berufsverbot
ausschlaggebend war seine Mitgliedschaft in der seit
1999 existierenden Antifaschistischen Initiative Heidelberg
(AIHD), von der er sich auch weiterhin nicht distanzieren
will.
Geschichtspolitik
im Sinne einer wieder zur Großmacht erstarkten
BRD
Im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird das
Berufsverbot mit der Behauptung begründet, die
Antifaschistische Initiative zeichne ein ?diffamierendes
Bild unseres Staates?.
Belegt wird dies an einer Passage im Grundsatzpapier
der AIHD, in der sie feststellt, dass es ?zwischen
Nationalsozialismus und BRD Kontinuitäten? gegeben
habe. Diese eigentlich banale Feststellung lässt
sich nicht nur in jedem Geschichtsbuch nachlesen.
Mit der militärischen Zerschlagung des Nationalsozialismus
war weder ein grundsätzlicher Gesinnungswandel
bei der Mehrheit der deutschen Bevölkerung verbunden,
noch wurden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Eliten entmachtet. In den Chefetagen der Wirtschaft,
in der Justiz, der Politik und in der wiedergegründeten
Armee verfolgten sie ihre Interessen im bürgerlich-demokratischen
Gewand weiter.
Gerade im Bereich des politischen Strafrechts gibt
es Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus
und BRD en masse. Auch die gesetzlichen Grundlagen
der Berufsverbote haben ihre Wurzel im nationalsozialistischen
?Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums?,
mit dem Jüdinnen und Juden, KommunistInnen und
SozialdemokratInnen aus dem öffentlichen Dienst
entfernt wurden. Der Verfassungsrichter, aus dessen
Feder das Grundsatzurteil von 1975 stammt, mit dem
die Berufsverbote die höchsten richterlichen
Weihen bekamen, war der ehemalige SA-Rottenführer
Willi Geiger, der seine juristische Dissertation 1942
über die Frage schrieb, wie Jüdinnen und
Juden sowie ?andere Schädlinge an Volk und Heimat?
aus dem Beruf des Schriftleiters zu entfernen seien.
Trotz dieser offensichtlichen Tatsachen führt
das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Urteilsbegründung
aus: ?Mit solchen Ausführungen werden die Grenzen
einer legitimen Kritik unseres Staates und seiner
Verfassung mit Augenmaß weit überschritten.
Hier wird die Bundesrepublik Deutschland haltlos angegriffen
und diffamiert, es wird kaum verhüllt zum Kampf
gegen die Grundlagen unseres Staates und die ihn tragende
Gesellschaft aufgerufen. Es ist geradezu das Kennzeichen
unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
dass sie mit der extrem autoritären, im Rechtswesen
völlig willkürlichen und insgesamt menschenfeindlichen
Staatsordnung des so genannten Dritten Reiches radikal
gebrochen hat und eine in jeder Hinsicht gegenteilige
Ordnung verwirklicht. Wer dies grundsätzlich
leugnet, wendet sich gegen diese Verfassung.?
Dass die BRD-Gesellschaft mit dem Nationalsozialismus
vollkommen gebrochen habe, gehört zu den offensichtlichen
Geschichtslügen, die von der BRD besonders hartnäckig
verteidigt werden, weil die Anerkennung der historischen
Fakten Deutschland immer noch moralische und politische
Grenzen setzen würde, wenn es darum geht, wieder
wirtschaftlich, politisch und militärisch seine
Machtinteressen weltweit durchzusetzen. Dass hier
ausgerechnet von einem Geschichtslehrer verlangt wird,
die Geschichte Deutschlands öffentlich reinzuwaschen
und dabei die Augen vor jeglichen historischen Tatsachen
zu verschließen, ist Ausdruck einer zynischen
staatlichen Geschichtspolitik, die ihrem Staatsvolk
nicht nur seine Handlungen, sondern auch seine Gedanken
und sogar eine staatlich geschönte und verfälschte
Version von Vergangenheit verordnen will.
Darüber
hinaus verfolgen die staatlichen Repressionsorgane
mit dem Berufsverbotsverfahren weitere folgenreiche
Strategien:
Berufsverbote
als besondere Form staatlicher Repressionsmaßnahmen
Zunächst ist festzustellen, dass sich die Praxis
der Berufsverbote grundlegend von anderen staatlichen
Repressionsmaßnahmen gegenüber systemkritischen
AktivistInnen unterscheidet: Während bei anderen
Formen politischer Verfolgung in der Bundesrepublik
den Betroffenen ein konkreter Verstoß gegen
Gesetze ?nachgewiesen? werden muss, kommt bei den
auf dem Radikalenerlass basierenden Verfahren ausschließlich
die Zugehörigkeit zu einer politisch unliebsamen
Gruppe zum Tragen. Damit werden die politische Meinung
und das daraus resultierende persönliche Engagement
an sich kriminalisiert, was die inoffizielle (Wieder-)Einführung
des ?Gesinnungsverbrechens?, wie es aus dem Nationalsozialismus
bekannt ist, bedeutet. Eine weitere Besonderheit der
Berufsverbote ist ihr vollständiges Losgelöstsein
von den staatlichen Strafverfolgungsbehörden,
indem an Stelle eines Gerichts das Oberschulamt das
Urteil fällt. Grundlegende Informationen zu den
einzelnen Fällen kommen vom Innenministerium
und dem diesem zuarbeitenden Landesamt für Verfassungsschutz,
das dadurch den Status einer Ermittlungsbehörde
erhält. De facto bedeutet das die Abkehr von
der generellen Unschuldsvermutung, da hier eine Umkehr
der Beweislast stattfindet: Die staatlichen Behörden
müssen dem Betroffenen kein konkretes Vergehen
nachweisen, sondern es liegt an ihm selbst, seine
Verfassungstreue unter Beweis zu stellen. Der staatliche
Repressionsapparat greift sich einen Einzelnen stellvertretend
für alle anderen heraus und bedroht ihn konkret
in seiner Existenzgrundlage.
Folgen
des Berufsverbots für die politische Gruppe des
davon Betroffenen
Für die politische Gruppe, in der der Betroffene
seit längerem aktiv ist, hat das selbstverständlich
tief greifende Folgen: Über sie bricht quasi
über Nacht von außen ein staatlich gelenkter
Angriff ein, mit dem sie nun - in welcher Form auch
immer - umzugehen hat. Bei Paragraf 129a-Angriffen
auf ganze Polit-Kollektive müssen sich mehrere
Menschen, die nach Ansicht des Staates hauptsächlich
den in Beschuss genommenen Zusammenhang bilden (im
Göttinger Antifa [m]-Verfahren beispielsweise
waren das damals 17 Personen), zusammensetzen und
gemeinsam eine Antirepressions-Strategie erarbeiten.
In einem Berufsverbotsfall wird ein/e EinzelneR aus
dem Gruppenzusammenhang herausdestilliert, um an ihm
die Unverträglichkeit seiner angeblichen Weltanschauung
mit der Ausübung eines im staatlichen Bildungssektor
angesiedelten Berufes nachzuweisen - und ihn auf Grund
seines persönlichen politischen Engagements dann
nicht zuzulassen.
Folgen
des Berufsverbots für die radikale, außerparlamentarische
Linke
Gleichzeitig wird die Solidarisierungsfähigkeit
der linksradikalen Szene permanent auf eine harte
Probe gestellt, weil sich der Kampf gegen staatliche
Repression zwangsläufig an der Einhaltung aktueller
bürgerlicher Grund- und Menschenrechte zu orientieren
hat und eine Auseinandersetzung mit territorialstaatlichen
Verfassungsrichtlinien abnötigt. Die radikale
Linke hat sich dann plötzlich auf einem Terrain
zu bewegen, das definitiv nicht ihr ureigenstes ist.
Im Gegenteil: Im Berufsverbotsfall präsentiert
sich der bürgerliche Staat, dessen Überwindung
sich die radikale Linke zum Ziel gesetzt hat, erwartungsgemäß
als Agentur kapitalistischer Formierung, die sich
nach der Entlarvung vermeintlich staatszersetzender
oder -gefährdender ?Elemente? (zu denen Menschen
mit politisch motiviertem Berufsverbot nun mal zu
zählen sind) vor diesen zu schützen vermag.
Und die staatlichen Behörden, die dann in Bewegung
gesetzt werden, sind allesamt logischerweise von der
Weltanschauungsebene einer radikalen Linken so weit
entfernt, dass ein Zusammenkommen ausgeschlossen ist.
Das heißt: Einerseits kann der Staat über
den juristischen Weg (in diesem Falle gibt es leider
keinen anderen) nur ?geknackt? werden, wenn ihm und
seinem Institutionenensemble plausibel nachgewiesen
werden kann, dass er sich in seiner Existenz nicht
bedroht fühlen muss, wenn es mal ein überzeugter
Linker in den staatlichen Bildungssektor schafft.
Mit linksradikaler Politik im engeren Sinne hat das
dann aber zunächst nichts zu tun.
Daher greift es der radikalen Linken zu kurz, sich
nur darum zu bemühen, dass ein Mensch jenen Beruf
ergreifen kann, den er sich nun einmal ausgesucht
hat. Ihr ist fundamentale Kritik an den herrschenden,
bürgerlich-kapitalistischen Verhältnisse
wichtiger, als irgendjemanden in genau diese Verhältnisse
hineinzuhieven.
Dennoch ist es für eine solidarische Linke von
zentraler Bedeutung, den Kampf gegen das Berufsverbot
nicht als Bemühen um einen einzelnen Arbeitsplatz
zu betrachten, sondern als das, was er wirklich ist:
als Kampf gegen eine bestimmte Form staatlicher Repression,
die Linke aus zentralen Bereichen des öffentlichen
Lebens fernhalten will.
Aber
was ist der Staat nun wirklich?
Die BRD ist trotz aller Europäisierungstendenzen
immer noch ein räumlich geschlossenes Herrschaftsgebiet
mit Zentralgewalt und verallgemeinerter Staatsbürgerschaft,
in dem das Funktionieren der kapitalistischen Verwertungslogik
möglichst reibungslos gewährleistet werden
soll. Da der bürgerliche Nationalstaat konstitutives
Merkmal des Kapitalismus ist, äußern sich
die im kapitalistischen Vergesellschaftungsmodus enthaltenen
sozialen Widersprüche und Antagonismen in der
?Besonderung? des Staates gegenüber der Gesellschaft.
Im Staat verkörpert sich also ein über die
gesellschaftlichen Ungleichheits-, Ausbeutungs- und
Herrschaftsverhältnisse hinausgehender allgemeiner
Wille. Und erst die in der relativen Autonomie des
BRD-Staates sich äußernde Formbestimmung
des Politischen erlaubt es, die permanent von grundlegenden
Konflikten geprägte kapitalistische Gesellschaft
bestandsfähig zu machen. Und diese Bestandsfähigkeit
muss eben ständig verteidigt werden - gegen alle
Kräfte, die sie gefährden könnten.
Gefährdet wird die Situation aber nicht von individualisierten
Menschen, die nur noch als konkurrierende WarenbesitzerInnen
und PrivateigentümerInnen erscheinen und - von
staatlichen Institutionen und Mechanismen beeinflusst
- unabhängig von ökonomischen, sozialen
und kulturellen Zusammenhängen bestimmt und organisiert
werden. Individuen, die sich - austauschbar, wie sie
sind - in einer prinzipiell schrankenlosen Mobilität
der Herrschaft des Marktes unterzuordnen haben, um
überhaupt überleben zu können, sind
ungefährlich.
Gefährdet wird das (an sich krisenhafte) System
kapitalistischer Vergesellschaftung von Menschen,
denen die Notwendigkeit zu emanzipatorischem, also
ungleichheitsüberwindendem Engagement bewusst
geworden ist und die mit dieser Bewusstwerdung breitere
Kreise zu erreichen versuchen. Menschen, die versuchen,
der staatlichen Einflussnahme, die möglichst
vor der Herausbildung eines kritischen Bewusstseins
greifen soll, entgegenzuarbeiten.
Zwar verliert das staatliche Institutionenensemble
auf vielen gesellschaftlichen Bereichen an Einfluss,
aber eigentlich nur dort, wo es davon ausgehen kann,
dass die kapitalistische Verwertungslogik auch weiterhin
in funktionalen Bahnen verläuft. So zieht sich
der Staat zunehmend aus Bereichen zurück, die
er bisher als sein Aufgabengebiet betrachtet hatte:
vom öffentlichen Nahverkehr bis zur Gesundheitsfürsorge,
aus sozialen Sicherungssystemen wie aus dem subventionierten
Kultursektor. Gleichzeitig ist aber eine massive Ausweitung
staatlicher Aktivität z.B. in den Bereichen Militär
und Repression zu beobachten.
Die Schule scheint jedenfalls - das haben diverse,
anders gelagerte Repressionsfälle oder Verfügungen
zur Genüge bewiesen - nicht zu jenen Bereichen
zu gehören, die der staatlichen Kontrolle entzogen
werden könnten. Hier sollen ja die jüngeren
Mitglieder der ?deutschen? Gesellschaft zu staatskonformen,
leistungsstarken, mobilen, flexiblen und karrieristischen
StaatsbürgerInnen, die keinen Widerstand leisten,
herangeklont werden - und nicht zu kritischen, selbstreflexiven,
sozial engagierten PolitaktivistInnen mit historischem
Bewusstsein. Deshalb sollen auch die LehrerInnen kein
außerparlamentarisches oder nichtstaatliches
antifaschistisches Engagement an den Tag legen, eben
weil sie als LehrerInnen in ihrer Rolle als FormerInnen
staatshörigen Nachwuchses aufgehen müssen.
Und das Verwaltungsgericht wird dann durch seine Entscheidung,
jemandem aus politischen Gründen ein Berufsverbot
auszusprechen, zum Vollstrecker einer auf dem Boden
staatsideologischer Prämissen urteilenden Gesinnungsjustiz,
bei der das immerwährende Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung des verfassten Regierungssystems in eine
vollständige Entpolitisierung des BeamtInnentums
transformiert werden soll. Und das schreckt dann auch
wiederum Menschen aus der radikalen Linken ab, die
LehrerInnen werden wollen und aus diesem Grunde alle
Handlungen zu vermeiden suchen, die sie in die Nähe
der damit etikettierten Gruppierungen bringen könnten.
Das fängt bei der Mitgliedschaft beispielsweise
in der Roten Hilfe an und hört bei der Teilnahme
an einer antifaschistischen Demonstration auf! Die
Schere im Kopf setzt an, lange bevor politisches Bewusstsein
entstehen oder gar die Entscheidung zu politischem
Handeln fallen kann. Indem jegliche Systemkritik außerhalb
des gesellschaftlich Denkbaren angesiedelt wird, beginnt
die ideologische Zurichtung weit vor dem Moment, an
dem sie überhaupt als staatliches Handeln begriffen
wird.
Damit erweitert der Staat mit solchen Fällen
zunehmend seine repressionstechnischen Zugriffsmöglichkeiten.
Er kommt an Bereiche heran, die ihm vorher verwehrt
waren. Und zum Schluss will er dann nicht nur wissen,
mit wem die Menschen, die bei ihm angestellt werden,
verkehren, was sie mit ihrem Geld machen, welche kosten-
beziehungsweise leistungseinschränkenden Krankheiten
sie haben (werden), sondern auch, was in ihren Köpfen
vor sich geht, also welcher Gesinnung sie sind.
Dem
bürgerlich-kapitalistischen Staat die Grundlage
entziehen!
Gegen geschichtspolitische Fälschungen des Staates!
Für die Abschaffung der Geheimdienste!
Für die Einstellung und Rehabilitierung Michael
Csaszkóczys und die Abschaffung der gesetzlichen
Grundlagen der Berufsverbote!
Antifaschistisches
Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABa-Wü)
Antifaschistisches Aktionsbündnis Rhein-Neckar
(AARN)
18.
Dezember 2006
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