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Der Verfassungsschutz soll über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden?

[1]Im Folgenden dokumentieren wir die Pressemittelung der Vollversammlung des Juz Mannheim.

 

Verfassungsschutz soll über Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden?

 

Nicht mit uns!

 

Mit großer Sorge haben wir, die Aktiven des JUZ Friedrich Dürr in Mannheim von einem neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung [2] Kenntnis genommen, dem „Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013“ -Drucksache 17/10000-:

Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass gemeinnützige Vereine die im Verfassungsbericht auftauchen und als „extremistisch“ eingestuft werden, ihre Gemeinnützigkeit und damit ihre steuerlichen Begünstigungen verlieren. Der Entwurf wurde am 23. Mai 2012 vom Bundeskabinett beschlossen und wird ab Mitte September im Bundestag beraten. Wird der Regierungsbeschluss Gesetz, sind gemeinnützige Vereine künftig der Willkür des Verfassungsschutz ausgeliefert.

Gemeinnützige Körperschaften, die in Verfassungsschutzberichten als extremistisch eingestuft wurden, verloren bisher – widerlegbar – ihre Steuerbegünstigungen (Gemeinnützigkeit). Sie konnten die Vorwürfe aber vor den Finanzämtern widerlegen. Das Wort “widerlegbar” soll nun gestrichen werden, wodurch die Organisationen automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren würden. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz könnte durch die Gesetzesänderung negative fiskalische Sanktionen verhängen – ohne seine Quellen offen zu legen. Sowohl den Betroffenen als auch den Finanzämtern und Finanzgerichten werden damit alle Möglichkeiten genommen, Mutmaßungen und Behauptungen der Inlandsgeheimdienste «sachnah» entgegenzutreten. Finanzämter und Finanzgerichte würden ihr Mitspracherecht vollständig verlieren, Vereine und Körperschaften möglicherweise gar ihre Existenzgrundlage.

Wir halten es für einen Skandal, dass der Verfassungsschutz als undurchschaubare und undemokratische Behörde zukünftig über die Gemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden können soll. Eine Behörde, die derart eng mit der rechtsextremen Szene verwoben ist, und ihre V-Leute Aktivitäten systematisch zu verschleiern versucht kann nicht objektiv über die Allgemeinnützigkeit von Vereinen entscheiden. Zudem ist der „Extremismusbegriff“ ein unwissenschaftlicher nicht genau definierter Terminus, mit dem leicht unliebsame Organisationen etikettiert und an ihrer Arbeit gehindert werden können.

 

Daher lehnen wir die Änderung des § 51 Abs. 3 AO entschieden ab!

Darüber hinaus muss der gesamte Absatz ersatzlos gestrichen werden. Weg mit § 51 Abs. 3 AO! Es gibt keinerlei Legitimation dafür, dass ein Inlandsgeheimdienst über die Grenzen der demokratischen Zivilgesellschaft bestimmen und einzelne zivilgesellschaftliche Organisationen ohne feste Kriterien und ohne Anhörung der Betroffenen oder Verfahren existenziell gefährden kann.

 

Mittlerweile haben sich 173 Organisation einem Offenen Brief von Robin Wood [3] an alle Bundestagsabgeordenten angeschlossen, der die Änderung des § 51 Abs. 3 AO ablehnt:

 

Nachtrag:

Abgeordnete der Linken, Grünen und der SPD, sowie mittlerweile einige Politiker_innen der Regierungsfraktionen FDP und CDU kündigten an, bei der nächsten Lesung des Gesetzesentwurfs gegen die Novelle zu stimmen. Es sieht glücklicherweise so aus, als sei die Änderung des Gesetzes vom Tisch. Allerdings ist dies für uns nur ein Teilerfolg und kein Grund, nicht weiter nachzuhaken. Der gesamte § 51 Abs. 3 AO muss gestrichen werden. Darüber hinaus hat sich in den letzten Wochen gezeigt, dass der Verfassungsschutz sich jeglicher konstruktiver Zusammenarbeit und demokratischer Kontrolle zu entziehen versucht. Die Skandale um die Spitzeltätigkeit im Umfeld des NSU wurden oft mit Unfähigkeit und Pannen einzelner Verfassungsschützer_innen erklärt. Die Häufung dieser Vorfälle und die immer neuen Hiobsbotschaften aus dem braunen Sumpf um extreme Rechte und Verfassungsschutz beweisen, dass die Behörde nicht reformierbar ist und aufgelöst werden muss.

 

Deshalb: Weg mit § 51 Abs. 3 AO, Verfassungsschutz auflösen!