Flugblatt zum geplanten neuen Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg will als zweites Bundesland nach Bayern noch 2008 ein neues Versammlungsgesetz beschließen, das ab dem 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Bisher galt in allen Bundesländern ein einheitliches Versammlungsgesetz, doch durch die Föderalismusreform 2006 wurde das Gesetzgebungsrecht für Versammlungen vom Bund auf die Länder übertragen. Der Gesetzentwurf der baden-württembergischen CDU/FDP- Regierung vom 24.07.2008 beinhaltet wie in Bayern ein sogenanntes ‚Militanzverbot‘, das jegliche Versammlungen verbietet, sofern diese „den Eindruck von Gewaltbereitschaft“ vermitteln könnten. Der Gesetzentwurf richtet sich direkt gegen die außerparlament arische Linke und zielt darauf ab, die bereits stark eingeschränkten Möglichkeiten, grundsätzliche Kritik öffentlich zu äußern, faktisch abzuschaffen. Bayern und Baden- Württemberg sind damit wieder einmal Vorreiter einer repressiven Politik gegen gesellschaftlichen Widerstand, die sich nach und nach in allen Bundesländern durch setzen könnte. Wir rufen zum bundesweiten Widerstand gegen diese Entwicklung auf.
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