Unsere Solidarität gegen ihre Repression – Infotreffen der Roten Hilfe

Weinheim-PolizeiAm Donnerstag, 3. Dezember findet ein Infotreffen für Menschen statt, die nach den antifaschistischen Protesten in Ludwigshafen im Februar und in Weinheim im November von Repression  betroffen sind.

Die Rote Hilfe lädt für 20 Uhr ins JUZ, Käthe-Kollwitz-Str. 2-4, MA-Neckarstadt ein:

Im Nachgang der Anti-Nazi-Proteste am 8. Februar 2015 in Ludwigshafen und am 21. November 2015 in Weinheim setzt der Staat auf flächendeckende Repression gegen antifaschistische Aktivist*innen. Wir setzen dem unsere Solidarität entgegen!

Die Rote Hilfe Heidelberg/Mannheim versucht, einen Überblick über die staatlichen Repressionsmaßnahmen zu behalten und alle zu unterstützen, die davon betroffen sind. In den kommenden Tagen gibt es mehrere Rechtshilfe-Infoabende in der Region, bei denen sich Aktivist*innen mit Fragen an uns wenden können,um einen gemeinsamen Umgang zu besprechen. Im Folgenden ein kurzer Überblick über den Stand der Repression nach Ludwigshafen und mögliche Folgen der Repression in Weinheim:

Strafbefehle zu Antifa-Protesten am 8. Februar 2015 in Ludwigshafen

Nachdem im Frühjahr bereits massenhaft Vorladungen gegen Antifaschist*innen, die bei den Protesten am 8. Februar 2015 in Ludwigshafen festgenommen oder kontrolliert worden waren, verschickt wurden, melden sich nun auch die Amtsgerichte: Ende November wurden die ersten Strafbefehle verschickt. Die darin aufgeführten, an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfe reichen von Beleidigung über schweren Landfriedensbruch bis hin zu Körperverletzung. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Wochen weitere Betroffene ebenfalls solche Briefe bekommen.

Antifa Block

Antifa Block

Bei Strafbefehlen handelt es sich um eine Geldstrafe, die ohne Verhandlungstermin gerichtlich festgelegt wird und die in Tagessätze einer bestimmten Höhe eingeteilt ist (also z.B. 30 Tagessätze à 20 /Euro). Auf dem hintersten Blatt eines Strafbefehls steht eine rechtliche Belehrung und die Widerspruchsfrist. Flattert ein Strafbefehl ins Haus, empfiehlt es sich, direkt Widerspruch einzulegen und das weitere Vorgehen mit der Roten Hilfe abzusprechen.

Der Widerspruch kann ganz formlos gehalten werden, wichtig ist – außer der Angabe der Adresse – nur das Aktenzeichen: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Strafbefehl AZ (…) vom (Datum) ein.“ Unterschrift nicht vergessen! Bitte achtet darauf, dass die Widerspruchsfrist in der Regel nur zwei Wochen beträgt; wenn der Brief erst danach beim Gericht eingeht, wird es schwierig. Wir bitten alle von Strafbefehlen Betroffenen, sich möglichst schnell bei uns zu melden, damit alle Verfahren in diesem Zusammenhang kollektiv abgestimmt werden können: heidelberg@rote-hilfe.de In den nächsten Tagen gibt es zwei Infoabende zum Thema, bei denen die Rote Hilfe im direkten Gespräch erreichbar ist:

Donnerstag, 03.12.2015 – 20.00 Uhr:
Infoabend der Roten Hilfe HD/MA im JUZ Mannheim (Käthe-Kollwitz-Str. 2-4)

Sonntag, 06.12.2015 – 16.00 Uhr:
Rechtshilfe-Nachmittag der Roten Hilfe HD/MA im Café Gegendruck (Fischergasse 2, HD-Altstadt)

Repression nach den Protesten gegen den NPD-Bundesparteitag am 21./22.11.2015 in Weinheim

Eine weitere Repressionswelle ist im Nachgang der antifaschistischen Proteste gegen den NPD-Bundesparteitag am 21./22. November zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass auch in diesem Fall in den nächsten Wochen manche der dort Festgenommenen beziehungsweise Kontrollierten polizeiliche Vorladungen bekommen.

imagesVorladungen zur Polizei kann und sollte mensch ignorieren – die Vorladungen werden verschickt, weil die Cops keine ausreichenden Beweise zur Hand haben und darauf hoffen, dass ihnen einzelne Betroffene (oder bei so genannten Minderjährigen: der „Vormund“) aus Unwissenheit oder Unvorsichtigkeit Informationen liefern. „Alles, was Sie von diesem Zeitpunkt an sagen, kann gegen Sie verwendet werden…“ – jede*r kennt die Standardfloskel aus unzähligen Krimis – und sie trifft den Nagel auf den Kopf. Auch „Sie haben das Recht zu schweigen“ (bzw. in diesem Fall „nicht hinzugehen“) entspricht der Realität.

Auch wenn ihr die Vorladungen einfach wegwerfen könnt, freuen wir uns, wenn ihr uns kurz mitteilt, wenn sowas bei euch einflattert, damit wir einen Überblick haben, woran die Staatsgewalt gerade brütet (Mail/PGP-Schlüssel findet sich unten). Betroffene brauchen an dieser Stelle noch keine anwaltliche Vertretung, die Chancen, dass die Vorwürfe fallen gelassen und die Verfahren eingestellt werden, stehen für die meisten unseres Erachtens gut (wenn ihr vom Verfahren wisst, solltet ihr dann benachrichtigt werden, was aber leider nicht immer passiert). In Einzelfällen kommt es vielleicht auch zu einer Vorladung zu Staatsanwaltschaft oder Gericht oder aber zu einer Vorladung als Zeug*in. In diesen Fällen meldet euch  bitte möglichst direkt bei uns, damit wir gemeinsam den Umgang damit überlegen können. Falls ihr von anderen Repressionsmaßnahmen betroffen seid oder einfach Fragen zu möglichen Folgen habt, meldet euch bei uns oder kommt zu den oben genannten Infoabenden.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Seite drucken Seite drucken